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   OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 120/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18381
OLG Brandenburg, 20.03.2003 - 12 U 120/02 (https://dejure.org/2003,18381)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20.03.2003 - 12 U 120/02 (https://dejure.org/2003,18381)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 20. März 2003 - 12 U 120/02 (https://dejure.org/2003,18381)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Unglaubwürdigkeit eines Zeugen wegen Bestehen eines Eigeninteresses am Ausgang des Prozesses; Kriterien der Auslegung eines Vertrages; Abgrenzung der Bürgschaft von der Schuldübernahme; Bestehen eines eigenen wirtschaftlichen Interesses als Indiz für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 1725
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • OLG Brandenburg, 10.06.2010 - 12 U 198/09

    Insolvenzverfahren: Feststellung einer streitigen Forderung durch Aufnahme eines

    (8) Die Beklagtenseite kann von der Werklohnforderung auch nicht den Betrag in Höhe von 122.121,08 Euro abziehen, zu dessen Zahlung die Insolvenzschuldnerin im Rechtsstreit gegen die Subunternehmerin der Klägerin, die G... GmbH, aufgrund ihres Schuldbeitritts zum Subunternehmervertrag verurteilt worden ist (erstinstanzlich Az. 12 O 112/02, Landgericht Frankfurt/Oder, zweitinstanzlich Brandenburgisches OLG, Az. 12 U 120/02).

    Da die Insolvenzschuldnerin auch weiterhin trotz weiterer Nachfristsetzung bis zum 01.03.2002 keine Sicherheit leistete, war die Klägerin auch nach der Abnahme berechtigt, die Mängelbeseitigung zu verweigern; ein Anspruch auf Erstattung von Ersatzvornahmekosten ist ausgeschlossen (vgl. BGH, Urt. v. 16.04.2009, VII ZR 9/08; Brandenburgisches OLG, Urt. v. 20.03.2003, 12 U 120/02 (Bl. 95ff d. A.)).

  • OLG Jena, 17.12.2003 - 2 U 384/03

    Ergänzung einer Vertragsstraferegelung durch § 11 Nr. 2 Vergabeordnung und

    Insoweit folgt der Senat nicht nur der Auffassung des 1. Zivilsenats des Thüringer Oberlandesgerichts (IBR 2002, 12 ), sondern auch der ganz überwiegenden Auffassung der anderen Oberlandesgerichte (vgl. nur OLG Naumburg Report 2002, 218; OLG Dresden BauR 2002, 1274 ; OLG Rostock BauR 2002, 1277 ; OLG Düsseldorf BauR 2003, 1723 ; OLG Brandenburg BauR 2003, 1725 ).

    Vielmehr entfällt ein Zurückbehaltungsrecht vollständig und nicht nur im Umfange des Druckzuschlages (OLG Düsseldorf BauR 2003, 1723 ; OLG Brandenburg BauR 2003, 1725 ; Thüringer Oberlandesgericht IBR 2002, 12 ; OLG München IBR 2002, 1277 ; OLG Rostock BauR 2002, 1277 ).

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